Leistungen der gesetzlichen Krankenversorgung
Innerhalb der gesetzlichen Versorgung werden die Kosten der Behandlung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, sofern eine Problematik von Krankheitswert vorliegt. Psychotherapien werden bei den Krankenkassen beantragt und mit einem Bewilligungsbescheid von diesen bestätigt.
Leistungen bei privater Kostenübernahme
Die Kosten werden in Abhängigkeit von der erfragten Leistung nach Aufwand und Bedarf individuell mit den Klienten/Kunden vereinbart.