Leistungen der gesetzlichen Krankenversorgung

Innerhalb der gesetzlichen Versorgung werden die Kosten der Behandlung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, sofern eine Problematik von Krankheitswert vorliegt. Psychotherapien werden bei den Krankenkassen beantragt und mit einem Bewilligungsbescheid von diesen bestätigt. 

 

Leistungen bei privater Kostenübernahme

Die Kosten werden in Abhängigkeit von der erfragten Leistung nach Aufwand und Bedarf individuell mit den Klienten/Kunden vereinbart.